Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.
Geburtsvorbereitung für Frauen ab dem 2ten Kind mit Hebamme Katharina
Der Kurs findet von 09:00 - 12:00 Uhr statt.
Die genauen Termine entnehmt ihr bitte der Terminliste.
Bitte achtet darauf, dass ihr zum Zeitpunkt des Kurses möglichst um die 31. (30+0 bis 30+6) Woche schwanger seid.
Was wird bei diesem Kurs besprochen?
Wir werden uns nicht ausschließlich mit dem Thema Geburt befassen. Auch andere Themen kommen nicht zu kurz.
Neben der Geburt beschäftigen wir uns unter anderem auch mit den Themen Wochenbett und Stillen.
Wir werden auf eure bisherigen Erfahrungen eingehen und auch auf das Thema „Freiräume“.
Der Fokus wird neben Informationen vor allem der Austausch zwischen euch sein!
Wasser, Tee und Kaffee gibt es vor Ort, ebenso wie kleine Snacks.
Nehmt euch gern warme Socken mit und bringt auch eure Versichertenkarte mit.
Ich freue mich auf euch!
Katharina
___________________________________________________________________________________________________________________
§1 Leistungserbringung
§2 Hinweise zur Leistungserbringung
§3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§4 Haftung
§5 Behandlungsunterlagen
§6 Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: www.ldi.nrw.de
zu erheben.
§7 Schlussregelungen
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Geburtshaus Münster
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Katharina Janning
Geburtsvorbereitung für Frauen ab dem 2ten Kind mit Hebamme Katharina
Der Kurs findet von 09:00 - 12:00 Uhr statt.
Die genauen Termine entnehmt ihr bitte der Terminliste.
Bitte achtet darauf, dass ihr zum Zeitpunkt des Kurses möglichst um die 31. (30+0 bis 30+6) Woche schwanger seid.
Was wird bei diesem Kurs besprochen?
Wir werden uns nicht ausschließlich mit dem Thema Geburt befassen. Auch andere Themen kommen nicht zu kurz.
Neben der Geburt beschäftigen wir uns unter anderem auch mit den Themen Wochenbett und Stillen.
Wir werden auf eure bisherigen Erfahrungen eingehen und auch auf das Thema „Freiräume“.
Der Fokus wird neben Informationen vor allem der Austausch zwischen euch sein!
Wasser, Tee und Kaffee gibt es vor Ort, ebenso wie kleine Snacks.
Nehmt euch gern warme Socken mit und bringt auch eure Versichertenkarte mit.
Ich freue mich auf euch!
Katharina
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§1 Leistungserbringung
§2 Hinweise zur Leistungserbringung
§3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§4 Haftung
§5 Behandlungsunterlagen
§6 Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: www.ldi.nrw.de
zu erheben.
§7 Schlussregelungen
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Geburtshaus Münster
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Katharina Janning
Geburtsvorbereitung für Frauen ab dem 2ten Kind mit Hebamme Katharina
Der Kurs findet von 09:00 - 12:00 Uhr statt.
Die genauen Termine entnehmt ihr bitte der Terminliste.
Bitte achtet darauf, dass ihr zum Zeitpunkt des Kurses möglichst um die 31. (30+0 bis 30+6) Woche schwanger seid.
Was wird bei diesem Kurs besprochen?
Wir werden uns nicht ausschließlich mit dem Thema Geburt befassen. Auch andere Themen kommen nicht zu kurz.
Neben der Geburt beschäftigen wir uns unter anderem auch mit den Themen Wochenbett und Stillen.
Wir werden auf eure bisherigen Erfahrungen eingehen und auch auf das Thema „Freiräume“.
Der Fokus wird neben Informationen vor allem der Austausch zwischen euch sein!
Wasser, Tee und Kaffee gibt es vor Ort, ebenso wie kleine Snacks.
Nehmt euch gern warme Socken mit und bringt auch eure Versichertenkarte mit.
Ich freue mich auf euch!
Katharina
___________________________________________________________________________________________________________________
§1 Leistungserbringung
§2 Hinweise zur Leistungserbringung
§3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§4 Haftung
§5 Behandlungsunterlagen
§6 Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: www.ldi.nrw.de
zu erheben.
§7 Schlussregelungen
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Geburtshaus Münster
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Katharina Janning