Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.
Intensiv-Geburtsvorbereitung für Paare an 2 Freitagen mit Hebamme Katharina
Freitag 14:00 - 20:00 Uhr
Die Partnergebühr beträgt 175€ und wird euch nach dem Kurs in Rechnung gestellt.
Bitte achtet darauf, dass ihr zum Zeitpunkt des Kurses möglichst zwischen der 31. (30+0 bis 30+6) und 36. (35+0 und 35+6) Woche schwanger seid.
Was wird bei diesem Kurs besprochen?
Wir werden uns nicht ausschließlich mit dem Thema Geburt befassen. Auch andere Themen kommen nicht zu kurz.
Neben der Geburt beschäftigen wir uns unter anderem auch mit den Themen Umgang mit meinem Baby, Wochenbett und Stillen.
Wir werden besprechen was ihr denn alles „braucht“ und auch, wie die Begleitperson die Gebärende unterstützen kann.
Ihr bekommt Zeit um eure Fragen zu stellen, ob bereits vorhandene oder neu aufkommende. Auch Zeit für Austausch wird sein!
So ein Geburtsvorbereitungskurs ist intensiv. Es wird mitunter anstrengend sein zuzuhören und dabei etwas mitzunehmen.
Keine Sorge, wir werden Pausen machen und ihr bekommt ein Handout und könnt und sollt euch in diesem fleißig Notizen machen.
Wasser, Tee und Kaffee gibt es vor Ort, ebenso wie kleine Snacks.
Nehmt euch gern warme Socken mit und bringt auch eure Versichertenkarte mit.
Ich freue mich auf euch!
Katharina
___________________________________________________________________________________________________________________
§1 Leistungserbringung
Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Name:____________________________________________________________
Anschrift :_________________________________________________________
ein einmaliges Honorar in Höhe von 175,00 € vereinbart.
§2 Hinweise zur Leistungserbringung
____________________________________________________________________________
(Name der und IK gesetzlichen Krankenversicherung)
____________________________________________________________________________
(Versicherungsnummer)
____________________________________________________________________________
(Gültigkeitsdatum)
Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn ihre Versichertenkarte vor. Macht die Versicherte unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Versicherte die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
§3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§4 Haftung
§5 Behandlungsunterlagen
§6 Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: www.ldi.nrw.de
zu erheben.
§7 Schlussregelungen
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 175 €
Kursort: Geburtshaus Münster
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Katharina Janning
Intensiv-Geburtsvorbereitung für Paare an 2 Freitagen mit Hebamme Katharina
Freitag 14:00 - 20:00 Uhr
Die Partnergebühr beträgt 175€ und wird euch nach dem Kurs in Rechnung gestellt.
Bitte achtet darauf, dass ihr zum Zeitpunkt des Kurses möglichst zwischen der 31. (30+0 bis 30+6) und 36. (35+0 und 35+6) Woche schwanger seid.
Was wird bei diesem Kurs besprochen?
Wir werden uns nicht ausschließlich mit dem Thema Geburt befassen. Auch andere Themen kommen nicht zu kurz.
Neben der Geburt beschäftigen wir uns unter anderem auch mit den Themen Umgang mit meinem Baby, Wochenbett und Stillen.
Wir werden besprechen was ihr denn alles „braucht“ und auch, wie die Begleitperson die Gebärende unterstützen kann.
Ihr bekommt Zeit um eure Fragen zu stellen, ob bereits vorhandene oder neu aufkommende. Auch Zeit für Austausch wird sein!
So ein Geburtsvorbereitungskurs ist intensiv. Es wird mitunter anstrengend sein zuzuhören und dabei etwas mitzunehmen.
Keine Sorge, wir werden Pausen machen und ihr bekommt ein Handout und könnt und sollt euch in diesem fleißig Notizen machen.
Wasser, Tee und Kaffee gibt es vor Ort, ebenso wie kleine Snacks.
Nehmt euch gern warme Socken mit und bringt auch eure Versichertenkarte mit.
Ich freue mich auf euch!
Katharina
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§1 Leistungserbringung
Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Name:____________________________________________________________
Anschrift :_________________________________________________________
ein einmaliges Honorar in Höhe von 175,00 € vereinbart.
§2 Hinweise zur Leistungserbringung
____________________________________________________________________________
(Name der und IK gesetzlichen Krankenversicherung)
____________________________________________________________________________
(Versicherungsnummer)
____________________________________________________________________________
(Gültigkeitsdatum)
Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn ihre Versichertenkarte vor. Macht die Versicherte unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Versicherte die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
§3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§4 Haftung
§5 Behandlungsunterlagen
§6 Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: www.ldi.nrw.de
zu erheben.
§7 Schlussregelungen
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 175 €
Kursort: Geburtshaus Münster
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Katharina Janning
Intensiv-Geburtsvorbereitung für Paare an 2 Freitagen mit Hebamme Katharina
Freitag 14:00 - 20:00 Uhr
Die Partnergebühr beträgt 175€ und wird euch nach dem Kurs in Rechnung gestellt.
Bitte achtet darauf, dass ihr zum Zeitpunkt des Kurses möglichst zwischen der 31. (30+0 bis 30+6) und 36. (35+0 und 35+6) Woche schwanger seid.
Was wird bei diesem Kurs besprochen?
Wir werden uns nicht ausschließlich mit dem Thema Geburt befassen. Auch andere Themen kommen nicht zu kurz.
Neben der Geburt beschäftigen wir uns unter anderem auch mit den Themen Umgang mit meinem Baby, Wochenbett und Stillen.
Wir werden besprechen was ihr denn alles „braucht“ und auch, wie die Begleitperson die Gebärende unterstützen kann.
Ihr bekommt Zeit um eure Fragen zu stellen, ob bereits vorhandene oder neu aufkommende. Auch Zeit für Austausch wird sein!
So ein Geburtsvorbereitungskurs ist intensiv. Es wird mitunter anstrengend sein zuzuhören und dabei etwas mitzunehmen.
Keine Sorge, wir werden Pausen machen und ihr bekommt ein Handout und könnt und sollt euch in diesem fleißig Notizen machen.
Wasser, Tee und Kaffee gibt es vor Ort, ebenso wie kleine Snacks.
Nehmt euch gern warme Socken mit und bringt auch eure Versichertenkarte mit.
Ich freue mich auf euch!
Katharina
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§1 Leistungserbringung
Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Name:____________________________________________________________
Anschrift :_________________________________________________________
ein einmaliges Honorar in Höhe von 175,00 € vereinbart.
§2 Hinweise zur Leistungserbringung
____________________________________________________________________________
(Name der und IK gesetzlichen Krankenversicherung)
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(Versicherungsnummer)
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(Gültigkeitsdatum)
Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn ihre Versichertenkarte vor. Macht die Versicherte unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Versicherte die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
§3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§4 Haftung
§5 Behandlungsunterlagen
§6 Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: www.ldi.nrw.de
zu erheben.
§7 Schlussregelungen
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 175 €
Kursort: Geburtshaus Münster
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Katharina Janning
Intensiv-Geburtsvorbereitung für Paare an 2 Freitagen mit Hebamme Katharina
Freitag 14:00 - 20:00 Uhr
Die Partnergebühr beträgt 175€ und wird euch nach dem Kurs in Rechnung gestellt.
Bitte achtet darauf, dass ihr zum Zeitpunkt des Kurses möglichst zwischen der 31. (30+0 bis 30+6) und 36. (35+0 und 35+6) Woche schwanger seid.
Was wird bei diesem Kurs besprochen?
Wir werden uns nicht ausschließlich mit dem Thema Geburt befassen. Auch andere Themen kommen nicht zu kurz.
Neben der Geburt beschäftigen wir uns unter anderem auch mit den Themen Umgang mit meinem Baby, Wochenbett und Stillen.
Wir werden besprechen was ihr denn alles „braucht“ und auch, wie die Begleitperson die Gebärende unterstützen kann.
Ihr bekommt Zeit um eure Fragen zu stellen, ob bereits vorhandene oder neu aufkommende. Auch Zeit für Austausch wird sein!
So ein Geburtsvorbereitungskurs ist intensiv. Es wird mitunter anstrengend sein zuzuhören und dabei etwas mitzunehmen.
Keine Sorge, wir werden Pausen machen und ihr bekommt ein Handout und könnt und sollt euch in diesem fleißig Notizen machen.
Wasser, Tee und Kaffee gibt es vor Ort, ebenso wie kleine Snacks.
Nehmt euch gern warme Socken mit und bringt auch eure Versichertenkarte mit.
Ich freue mich auf euch!
Katharina
___________________________________________________________________________________________________________________
§1 Leistungserbringung
Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Name:____________________________________________________________
Anschrift :_________________________________________________________
ein einmaliges Honorar in Höhe von 175,00 € vereinbart.
§2 Hinweise zur Leistungserbringung
____________________________________________________________________________
(Name der und IK gesetzlichen Krankenversicherung)
____________________________________________________________________________
(Versicherungsnummer)
____________________________________________________________________________
(Gültigkeitsdatum)
Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn ihre Versichertenkarte vor. Macht die Versicherte unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Versicherte die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
§3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§4 Haftung
§5 Behandlungsunterlagen
§6 Datenschutz
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Website: www.ldi.nrw.de
zu erheben.
§7 Schlussregelungen
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 175 €
Kursort: Geburtshaus Münster
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Katharina Janning